Laptop mit News Hologramm - Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Typischer Inhalt deutscher Compliance-Richtlinien

Typischer Inhalt deutscher Compliance-Richtlinien

Es ist unmöglich alle in Frage kommenden Themen von Compliance Richtlinien aufzuzählen. Hauptsächlich hängt es von dem Tätigkeitsbereich und der Struktur eines Unternehmens ab, in welchen Bereichen es am häufigsten zu Compliance Problemen kommt. Aus der Sicht der Personalabteilung können jedoch grundsätzlich drei Gebiete unterschieden werden.

1. Arbeitsrecht

Die Personalabteilung wird sich in diesem Bereich am sichersten fühlen. Es gibt jedoch zahlreiche arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Gesetze und Richtlinien, welche beachtet werden müssen, z.B.:

  • Arbeitszeitgesetz
  • Abgrenzung: Mitarbeiter / Freiberufler / Arbeitnehmerüberlassung
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Vorschriften zu Datenschutz, IT und Nutzung sozialer Medien
  • KfZ-Nutzung
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote / Geheimhaltungsklauseln
  • Whistleblowing / Allgemeines Persönlichkeitsrecht

2. Andere Rechtsgebiete

Erfahrene Personalabteilungen kennen vielen Probleme aus dem Arbeitsrecht und fühlen sich sicher genug, um Neuerungen von Compliance Regelungen umzusetzen. Leider gilt dies nicht für andere Rechtsgebiete, die für Arbeitnehmer von Bedeutung sind, wie z.B.:

  • Kartellrecht
  • Korruptionsrichtlinien
  • Verbot von Insiderhandel
  • Steuer- und Buchhaltungsrecht
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Umweltschutzgesetze
  • Datenschutz

3. Ausländisches Recht

Hinzu kommt erschwerend, dass einige Länder Gesetze haben, welche zumindest für Firmen mit Bezug zu diesen Märkten, weltweit Geltung beanspruchen. Der Sarbanes Oxley Act, der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und der UK Bribery Act können so auch für Arbeitnehmer gelten, die noch nie zuvor in eines dieser Länder gereist sind.

Voraussetzungen einer wirksamen Compliance Organisation

Abgesehen von einer anfänglichen Risikoanalyse und der nachfolgenden Einführung aller erforderlichen Richtlinien, fordern deutsche Gerichte weitere Elemente für eine „Compliance Organisation“, die verhindern kann, dass Arbeitnehmer oder das Management haftbar werden.

Solche weiteren Elemente sind z.B.:

  • Ein klares, eindeutiges und glaubhaftes Bekenntnis der Unternehmensleitung zur Einhaltung aller compliance relevanten Gesetze und Regelungen
  • Eine klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten und organisatorischen Zuständigkeiten
  • Die Berufung eines Compliance Officers bzw. einer vergleichbaren institutionellen Stelle
  • Regelmäßiges persönliches Training aller Verantwortlichen sowie (aufgabenbezogen) aller Arbeitnehmer(-Gruppen)
  • Regelmäßige Kontrollmaßnahmen
  • Whistleblower System zur Aufdeckung von Missständen
  • Systematik zur Sanktionierung aller Compliance Verstöße
  • Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen